Kleinkaliber

Das Schießen mit einer kleinkalibrigen Waffe - egal ob Pistole/ Revolver oder Gewehr – ist der Einstieg zum Schießen mit einer „scharfen“ Waffe. Im Gegensatz zu Luftdruckwaffen, bei welchen man ein Diabolo mittels Federdruck oder Luftdruck aus dem Lauf verschießt, wird hier die Waffe mit einer sogenannten Randfeuerpatrone geladen und diese mittels einer Treibladung abgefeuert.

Das Schießen mit einer kleinkalibrigen Waffe setzt voraus, dass der Schütze mindestens 14 Jahre alt ist und eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten beibringt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch früher möglich, Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Ferner darf er nur unter Aufsicht einer für die Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson, Inhaber einer sogenannten Jugendbasislizenz, schießen.

Kleinkaliberpistole/ -revolver
Die Beschaffenheit der Waffe ist in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) geregelt. So sind beispielsweise der Form des Griffes, der Lauflänge und der Art der Visierung enge Grenzen gesetzt. Der Wettkampf mit dieser Waffe wird einhändig auf eine Entfernung von 25 m ausgetragen. Ein Wettkampf beträgt 60 Schuss und wird in zwei Durchgängen geschossen: 30 Schuss Präzision (6 Serien à 5 Schuss in 5 Minuten pro Serie) und 30 Schuss Duell (ebenfalls 6 Serien à 5 Schuss in 3 Sekunden pro Serie).

Kleinkalibergewehr
Das Kleinkalibergewehr unterliegt einer noch spezifischeren Regelung. Der Wettkampf wird auf 50 m geschossen, wobei der Durchmesser der „10“ lediglich 1,5 cm beträgt. Es werden verschiedene Disziplinen unterschieden: jeweils 20 Schuss stehend, kniend und liegend. Des Weiteren gibt es für Schützen ab einem Alter von 56 Jahren die Disziplin Auflageschießen. Dabei werden innerhalb von 55 Minuten 30 Wertungsschüsse abgegeben. Die Form und Handhabung der Auflage ist ebenfalls geregelt.

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